OGH
RS0078391
26.06.1973
4Ob318/73
UWG §2 C2c
Reklamebildung eines Revolvers mit der darüber befindlichen Aufschrift "Auf andere ist kein Verlass" ist eine ernstzunehmende Tatsachenbehauptung, mit der eine Spitzenstellung in Anspruch genommen wird.
TE OGH 1973-06-26 4 Ob 318/73
Veröff: ÖBl 1974,32