Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0078391

Entscheidungsdatum

26.06.1973

Geschäftszahl

4Ob318/73

Norm

UWG §2 C2c

Rechtssatz

Reklamebildung eines Revolvers mit der darüber befindlichen Aufschrift "Auf andere ist kein Verlass" ist eine ernstzunehmende Tatsachenbehauptung, mit der eine Spitzenstellung in Anspruch genommen wird.

Entscheidungstexte

TE OGH 1973-06-26 4 Ob 318/73

Veröff: ÖBl 1974,32