OGH
RS0037013
25.04.2024
5Ob53/73; 9Ob86/22w; 8Ob31/24b
ZPO §192 Abs2 B1
ZPO §503 Z2 C6
Wenn gegen die - hier implicite im Urteil erster Instanz enthaltene - Abweisung eines Unterbrechungsantrages ein Rechtsmittel nicht zulässig ist (und das ist hier gemäß Paragraph 192, Absatz 2, ZPO der Fall), dann kann das Verfahren aus einem solchen Grunde niemals mangelhaft und die Unterlassung einer Unterbrechung demzufolge auch nicht Gegenstand einer Mängelrüge sein.
TE OGH 1973-05-30 5 Ob 53/73
TE OGH 2023-01-24 9 Ob 86/22w
TE OGH 2024-04-25 8 Ob 31/24b
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0037013