Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0011874

Entscheidungsdatum

29.09.2025

Geschäftszahl

1Ob62/73; 1Ob695/76; 2Ob573/82; 8Ob528/86; 2Ob516/93; 7Ob183/97f; 9Ob96/98b; 1Ob122/07h; 3Ob202/08i; 9Ob69/10b; 8Ob49/19t; 9Ob70/24w; 4Ob94/25i

Norm

ABGB §521 E

ABGB §1090 römisch zwei c

Rechtssatz

Da mit der Aufnahme einer Lebensgemeinschaft allein nicht nur keine dinglichen und obligatorischen, sondern auch keine familienrechtlichen Beziehungen entstehen, kann der Lebensgefährte, der Eigentümer des Hauses ist, das die Lebensgefährten bewohnten, jederzeit, jedenfalls aber bei Aufhebung der Gemeinschaft, die Räumung des Hauses verlangen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die (ehemalige) Lebensgefährtin einen von der Lebensgemeinschaft unabhängigen Rechtstitel besitzt. Ein solcher kann im Zweifel nicht angenommen werden, die Beweislast trifft also den Beklagten.

Entscheidungstexte

TE OGH 1973-04-04 1 Ob 62/73

TE OGH 1976-09-07 1 Ob 695/76

TE OGH 1983-02-22 2 Ob 573/82

Auch

TE OGH 1986-05-26 8 Ob 528/86

nur: Da mit der Aufnahme einer Lebensgemeinschaft allein nicht nur keine dinglichen und obligatorischen, sondern auch keine familienrechtlichen Beziehungen entstehen, kann der Lebensgefährte, der Eigentümer des Hauses ist, das die Lebensgefährten bewohnten, jederzeit, jedenfalls aber bei Aufhebung der Gemeinschaft, die Räumung des Hauses verlangen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die (ehemalige) Lebensgefährtin einen von der Lebensgemeinschaft unabhängigen Rechtstitel besitzt. (T1)

TE OGH 1993-03-11 2 Ob 516/93

TE OGH 1997-09-10 7 Ob 183/97f

Auch

TE OGH 1998-04-01 9 Ob 96/98b

nur T1

TE OGH 2007-10-22 1 Ob 122/07h

Beisatz: Hier: Räumungsklage desjenigen Lebensgefährten, der alleiniger Hauptmieter der gemeinsam bewohnten Wohnung ist. (T2)

Veröff: SZ 2007/161

TE OGH 2008-11-19 3 Ob 202/08i

Auch; Beis wie T2

TE OGH 2010-10-22 9 Ob 69/10b

Auch; nur T1

TE OGH 2019-07-24 8 Ob 49/19t

TE OGH 2024-09-19 9 Ob 70/24w

TE OGH 2025-09-29 4 Ob 94/25i

vgl

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0011874