OGH
27.03.1973
4Ob309/73
UWG §2 C2b;
"Sehr geehrter Herr Minister Dr Staribacher! Wir begrüßen Ihre Initiative zur Senkung des Preisniveaus. Damit Sie sich enorme Zeit und Kosten sparen können, bedienen Sie sich bitte zur Ermittlung absoluter Tiefstpreise dieser Liste - denn Merkur hat die niedrigsten Preise!" ist keine reklamehafte Übertreibung, wenn zugleich detaillierte Preisangaben folgen.
TE OGH 1973/03/27 4 Ob 309/73
Veröff: ÖBl 1973,131
RS0078738