OGH
06.03.1973
4Ob306/73; 4Ob355/83; 4Ob43/91; 4Ob33/97z
UWG §2 D10;
Auch bildliche Darstellungen des Umfanges der Betriebsstätte sind zur Irreführung geeignet, wenn sie den tatsächlichen Verhältnissen zuwider eine in Wahrheit nicht vorhandene Ausdehnung und Beschaffenheit der Geschäftsräumlichkeiten und Betriebsräumlichkeiten eines Unternehmens vortäuschen.
TE OGH 1973/03/06 4 Ob 306/73
Veröff: ÖBl 1973,56
TE OGH 1983/06/14 4 Ob 355/83
Ähnlich; Beisatz: Hier: Keine Irreführung, wenn die abgebildete Lastkraftwagen-Flotte dem Unternehmen wirtschaftlich zurechenbar ist. - "Lastkraftwagen-Flotte". (T1)
TE OGH 1991/05/28 4 Ob 43/91
Auch
TE OGH 1997/03/18 4 Ob 33/97z
Ähnlich; Beisatz: Hier: Irreführung bei Angaben über das Vorhandensein von Filialen oder weiteren Betriebsstätten. (T2)
RS0078780