OGH
18.01.1973
2Ob162/72
StVO §2 Abs1 Z26;
"Anhalten" und nicht "Halten" liegt bei einer durch die Straßenverhältnisse und Witterungsverhältnisse eingetretenen vorübergehenden Betriebsunfähigkeit des Fahrzeugs vor.
TE OGH 1973/01/18 2 Ob 162/72
Veröff: ZVR 1974/81 S 133
RS0073601