Gericht

AUSL BGH

Entscheidungsdatum

13.10.1972

Geschäftszahl

StB38/72

Norm

StPO §187 Abs2;

Rechtssatz

Zur Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Haftrichter beleidigende Briefe eines Untersuchungsgefangenen von der Beförderung ausschließen darf.

Veröff: JZ 1973,128 (mit Anmerkung von Prof Heinz Müller-Dietz, Saarbrücken)

Rechtssatznummer

RS0103875