OGH
RS0001660
12.10.1972
3Ob110/72 (3Ob111/72); 3Ob76/73 (3Ob77/73 -3Ob81/73); 3Ob53/92 (3Ob54/92); 3Ob153/94; 3Ob193/06p; 3Ob241/07y; 4Ob66/13d; 3Ob167/13z; 3Ob12/16k; 3Ob180/18v
EO §35 E; EO §35 K; EO §36 F
Das Urteil im Oppositionsprozess wirkt über den Rahmen der einzelnen Exekution hinaus, die nur Anlass zur Klage gab. Mit der Impugnationsklage nach Paragraph 36, EO wird geltend gemacht, dass die Exekutionsbewilligung verfehlt und daher die bewilligte Exekution unzulässig sei. Das Urteil in einem Prozess nach Paragraph 36, EO wirkt nur für die betreffende Exekution (SZ 42/32, 3 Ob 97/69).
TE OGH 1972-10-12 3 Ob 110/72
TE OGH 1973-06-05 3 Ob 76/73
TE OGH 1992-05-27 3 Ob 53/92
nur: Das Urteil in einem Prozess nach Paragraph 36, EO wirkt nur für die betreffende Exekution. (T1)
TE OGH 1996-01-24 3 Ob 153/94
Auch; nur: Mit der Impugnationsklage nach Paragraph 36, EO wird geltend gemacht, dass die Exekutionsbewilligung verfehlt und daher die bewilligte Exekution unzulässig sei. Das Urteil in einem Prozess nach Paragraph 36, EO wirkt nur für die betreffende Exekution. (T2)
TE OGH 2006-10-19 3 Ob 193/06p
Vgl auch; Beisatz: Die Impugnationsklage richtet sich gegen den aus dem Exekutionstitel erfließenden Vollstreckungsanspruch des Betreibenden, nicht gegen den materiellen Anspruch. (T3)
TE OGH 2008-01-30 3 Ob 241/07y
Beisatz: Hier: Die seinerzeitige Oppositionsklage und der nunmehr geltend gemachte Impugnationsanspruch weisen keine identen Streitgegenstände auf. (T4)
TE OGH 2013-05-23 4 Ob 66/13d
Auch; nur: Das Urteil im Oppositionsprozess wirkt über den Rahmen der einzelnen Exekution hinaus, die nur Anlass zur Klage gab. (T5)
TE OGH 2013-10-29 3 Ob 167/13z
Auch; nur T5
TE OGH 2016-02-17 3 Ob 12/16k
Auch
TE OGH 2018-10-24 3 Ob 180/18v
Auch; nur T2
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0001660