Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.10.1972

Geschäftszahl

4Ob344/72

Norm

UWG §7 C;

Rechtssatz

Die Behauptung, die von einem Konkurrenten gelieferte Maschine sei ein "Klumpert", das schon kurze Zeit nach der Installierung nicht mehr funktioniere, ist eine beweisbare Tatsachenbehauptung.

Entscheidungstexte

TE OGH 1972/10/03 4 Ob 344/72

Veröff: ÖBl 1973,105

Rechtssatznummer

RS0079426