OGH
03.10.1972
4Ob344/72
UWG §7 C;
Die Behauptung, die von einem Konkurrenten gelieferte Maschine sei ein "Klumpert", das schon kurze Zeit nach der Installierung nicht mehr funktioniere, ist eine beweisbare Tatsachenbehauptung.
TE OGH 1972/10/03 4 Ob 344/72
Veröff: ÖBl 1973,105
RS0079426