OGH
11.07.1972
4Ob562/72
ZPO §372;
Die Vernehmung einer wegen falscher Zeugenaussage verurteilten Person als Partei ist unzulässig. Eine Ausnahme von diesem Verbot für den Fall, daß andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen, läßt sich aus dem klaren Wortlaut des Paragraph 372, ZPO nicht ableiten.
TE OGH 1972/07/11 4 Ob 562/72
RS0040577