Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.06.1972

Geschäftszahl

5Ob89/72

Norm

ABGB §930;

Rechtssatz

Kauf einer umfangreichen Briefmarkensammlung "als Ganzes" ist Kauf in Pausch und Bogen im Sinne des Paragraph 930, ABGB. Ein solcher Vertrag liegt vor, wenn Sachen so, wie sie liegen und stehen, ohne Zahl, Maß und Gewicht verkauft und übergeben werden. Vorausgesetzt ist, daß eine Mehrheit einzelner nicht genau übersehbarer Sachen betroffen ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 1972/06/20 5 Ob 89/72

Veröff: JBl 1972,611

Rechtssatznummer

RS0018584