OGH
31.05.1972
6Ob110/72
USchG 1960 §4;
Bei dem Anspruch nach Paragraph 4, USchG 1960 handelt es sich um einen selbständigen Anspruch des Unterhaltsberechtigten gegen den Dritten (SZ 27/133). Dieser zu Paragraph 2, des früheren USchG entwickelte Grundsatz gilt wegen der insoweit bestehenden Ähnlichkeit des neuen Gesetzes auch für dieses.
TE OGH 1972/05/31 6 Ob 110/72
RS0076923