Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

31.05.1972

Geschäftszahl

6Ob110/72

Norm

USchG 1960 §4;

Rechtssatz

Bei dem Anspruch nach Paragraph 4, USchG 1960 handelt es sich um einen selbständigen Anspruch des Unterhaltsberechtigten gegen den Dritten (SZ 27/133). Dieser zu Paragraph 2, des früheren USchG entwickelte Grundsatz gilt wegen der insoweit bestehenden Ähnlichkeit des neuen Gesetzes auch für dieses.

Entscheidungstexte

TE OGH 1972/05/31 6 Ob 110/72

Rechtssatznummer

RS0076923