Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0011778

Entscheidungsdatum

18.12.2025

Geschäftszahl

1Ob28/72; 2Ob198/25v

Norm

ABGB §484

ABGB §524

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen die im Paragraph 484, ABGB normierte Pflicht zur schonenden Ausübung der Dienstbarkeit bzw ein Verstoß gegen das Verbot, die Dienstbarkeit zu erweitern, stellt keinen im Gesetz vorgesehenen Erlöschungsgrund der Servitut dar. Bei einer Verletzung dieser Normen könnte lediglich eine Klage auf Unterlassung solcher Verstösse, allenfalls eine solche auf Schadenersatz Abhilfe schaffen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1972-03-15 1 Ob 28/72

TE OGH 2025-12-18 2 Ob 198/25v

nur: Ein Verstoß gegen das Verbot, eine Dienstbarkeit zu erweitern, führt nicht zu deren (teilweisem) Erlöschen. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011778