Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0011342

Entscheidungsdatum

02.03.1972

Geschäftszahl

3Ob13/72; 4Ob523/92; 1Ob252/11g; 3Ob113/19t

Norm

ABGB §431; GBG §62; GBG §64

Rechtssatz

Eine ohne gültigen Titel erfolgte Dienstbarkeitseinverleibung kann von den in ihren bücherlichen Rechtes Verletzten mit Löschungsklage bekämpft werden. Haben diese jedoch innerhalb der Verjährungszeit keine Löschungsklage eingebracht, dann haben sie sich ihres Löschungsrechtes verschwiegen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1972-03-02 3 Ob 13/72

Veröff: EvBl 1972/245 S 463 = NZ 1973,124

TE OGH 1992-04-07 4 Ob 523/92

Vgl auch; Beisatz: Erst die Verjährung der Löschungsklage bewirkt die Unanfechtbarkeit der Einverleibung, die solcherart den Eigentumserwerb auch ohne Titel herbeiführen kann. (T1)

TE OGH 2012-01-31 1 Ob 252/11g

Auch; Beis wie T1

TE OGH 2019-08-29 3 Ob 113/19t

Vgl; Beis wie T1

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011342