OGH
RS0011342
02.03.1972
3Ob13/72; 4Ob523/92; 1Ob252/11g; 3Ob113/19t
ABGB §431; GBG §62; GBG §64
Eine ohne gültigen Titel erfolgte Dienstbarkeitseinverleibung kann von den in ihren bücherlichen Rechtes Verletzten mit Löschungsklage bekämpft werden. Haben diese jedoch innerhalb der Verjährungszeit keine Löschungsklage eingebracht, dann haben sie sich ihres Löschungsrechtes verschwiegen.
TE OGH 1972-03-02 3 Ob 13/72
Veröff: EvBl 1972/245 S 463 = NZ 1973,124
TE OGH 1992-04-07 4 Ob 523/92
Vgl auch; Beisatz: Erst die Verjährung der Löschungsklage bewirkt die Unanfechtbarkeit der Einverleibung, die solcherart den Eigentumserwerb auch ohne Titel herbeiführen kann. (T1)
TE OGH 2012-01-31 1 Ob 252/11g
Auch; Beis wie T1
TE OGH 2019-08-29 3 Ob 113/19t
Vgl; Beis wie T1
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011342