OGH
22.02.1972
4Ob307/72; 4Ob23/89; 4Ob46/95
UWG §1 D4a;
Sittenwidriges Verhalten des Mieters eines Geschäftslokals, der sich beim Abschluß des Mietvertrages dem Vermieter gegenüber verpflichtet hat, in dem Lokal nur ein ganz bestimmtes Gewerbe zu betreiben, dann aber in Kenntnis des Umstandes, daß diese Verpflichtung dem Schutz eines im selben Haus tätigen Mitbewerbers gegen Konkurrenzierung dienen sollte, seine Vertragspflicht verletzt.
TE OGH 1972/02/22 4 Ob 307/72
Veröff: MietSlg 24086
TE OGH 1989/03/14 4 Ob 23/89
Auch
TE OGH 1995/06/27 4 Ob 46/95
Ähnlich; Beisatz: Hier: Verstoß gegen das ausdrückliche Konkurrenzverbot im Mietvertrag hinsichtlich des Betreibens eines Sportgeschäftes. (T1)
RS0078832