Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.05.1970

Geschäftszahl

4Ob322/70; 4Ob327/79

Norm

UWG §9 C1;

Rechtssatz

Die Wortverbindung "Teppichhaus Iran" ist bei Verkehrsgeltung schutzfähig im Sinne des Paragraph 9, UWG. Die Rechtsprechung wendet sich wohl entschieden gegen die Monopolisierung von Fachausdrücken, für die kein Ersatzwort vorhanden ist, und hält sie auch bei Verkehrsgeltung für absolut schutzunfähig, wendet sich aber nicht so streng gegen die Monopolisierung von Wortverbindungen der Umgangssprache, sofern es sich nicht um völlig uncharakteristische Wortverbindungen des täglichen Lebens handelt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1970/05/26 4 Ob 322/70

Veröff: ÖBl 1970,151

TE OGH 1979/04/10 4 Ob 327/79

nur: Die Rechtsprechung wendet sich wohl entschieden gegen die Monopolisierung von Fachausdrücken, für die kein Ersatzwort vorhanden ist, und hält sie auch bei Verkehrsgeltung für absolut schutzunfähig. (T1) Beisatz: Perlite - Perlitex (T2) Veröff: ÖBl 1980,13

Rechtssatznummer

RS0078953