OGH
26.05.1970
4Ob322/70; 4Ob327/79
UWG §9 C1;
Die Wortverbindung "Teppichhaus Iran" ist bei Verkehrsgeltung schutzfähig im Sinne des Paragraph 9, UWG. Die Rechtsprechung wendet sich wohl entschieden gegen die Monopolisierung von Fachausdrücken, für die kein Ersatzwort vorhanden ist, und hält sie auch bei Verkehrsgeltung für absolut schutzunfähig, wendet sich aber nicht so streng gegen die Monopolisierung von Wortverbindungen der Umgangssprache, sofern es sich nicht um völlig uncharakteristische Wortverbindungen des täglichen Lebens handelt.
TE OGH 1970/05/26 4 Ob 322/70
Veröff: ÖBl 1970,151
TE OGH 1979/04/10 4 Ob 327/79
nur: Die Rechtsprechung wendet sich wohl entschieden gegen die Monopolisierung von Fachausdrücken, für die kein Ersatzwort vorhanden ist, und hält sie auch bei Verkehrsgeltung für absolut schutzunfähig. (T1) Beisatz: Perlite - Perlitex (T2) Veröff: ÖBl 1980,13
RS0078953