OGH
11.03.1970
12Os284/69; 12Os100/73; 10Os60/76
StGB §146 G;
Die Einreichung eines bewußt unrichtigen Antrages auf Auszahlung von Zuteilungsgebühren nach der Reisegebührenvorschrift 1955 in Verbindung mit der pflichtwidrigen Unterlassung der Meldung von der erfolgten Wohnungsänderung stellt ein "qualifiziertes Parteivorbringen" in der Bedeutung listiger Vorstellungen dar.
TE OGH 1970/03/11 12 Os 284/69
Veröff: EvBl 1970/291 S 499
TE OGH 1973/11/13 12 Os 100/73
Vgl auch; Veröff: EvBl 1974/105 S 219 = JBl 1974,213
TE OGH 1976/08/24 10 Os 60/76
Vgl; Beisatz: Hier: Fälschlich verzeichnete und mit dem Bestätigungsvermerk des Amtsvorstandes versehene Gebühren für eine nicht durchgeführte Hausbeschau nach Paragraph 49, ZollG. (T1)
RS0094649