Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.01.1970

Geschäftszahl

4Ob364/69

Norm

UWG §1 D3a;

ZPO §503 Z4 E4c23;

Rechtssatz

Die Beurteilung der Originalität eines kunstgewerblichen Erzeugnisses, also des Inbegriffs aller Merkmale, die kennzeichnend für seine Herkunft und seine Güte sind, ist regelmäßig eine Rechtsfrage. Das schließt aber nicht aus, daß sich das Gericht dabei eines Sachverständigen bedient, dessen Fachkunde die Feststellung der Tatsachen, auf denen die Originalität des Erzeugnisses beruht, erleichtern wird.

Entscheidungstexte

TE OGH 1970/01/13 4 Ob 364/69

Veröff: ÖBl 1970,98

Rechtssatznummer

RS0043633