OGH
13.01.1970
4Ob364/69
UWG §1 D3a;
ZPO §503 Z4 E4c23;
Die Beurteilung der Originalität eines kunstgewerblichen Erzeugnisses, also des Inbegriffs aller Merkmale, die kennzeichnend für seine Herkunft und seine Güte sind, ist regelmäßig eine Rechtsfrage. Das schließt aber nicht aus, daß sich das Gericht dabei eines Sachverständigen bedient, dessen Fachkunde die Feststellung der Tatsachen, auf denen die Originalität des Erzeugnisses beruht, erleichtern wird.
TE OGH 1970/01/13 4 Ob 364/69
Veröff: ÖBl 1970,98
RS0043633