Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.12.1969

Geschäftszahl

4Ob360/69

Norm

UWG §1 D3e;

Rechtssatz

Verleitung zum Vertragsbruch setzt mehr voraus, als die bloße Zusage einer Anstellung in Kenntnis des aufrechten Bestandes eines Dienstverhältnisses des fremden Dienstnehmers; eine sittenwidrige Willensbeeinflussung kann in der bloßen Zusage des neuen Dienstgebers, den fremden Dienstnehmer anzustellen, nicht erblickt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1969/12/16 4 Ob 360/69

Veröff: ÖBl 1970,99 = LwBetr 1970,142

Rechtssatznummer

RS0078455