OGH
02.12.1969
4Ob358/69
MarkSchG §30;
UWG §9 F3;
ZPO §228 F;
Gerichtliche Zuständigkeit für Begehren auf Feststellung zur Abwehr einer nach Paragraph 9, UWG drohenden Unterlassungsklage, wenn die Frage zur Entscheidung steht, ob ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt und die Gründe, aus denen dieser Verstoß behauptet wird (markenrechtliche und andere), sich nicht voneinander trennen lassen (hier "Karmelitengeist" und "Carmol - Karmelitergeist").
TE OGH 1969/12/02 4 Ob 358/69
Veröff: ÖBl 1970,79
RS0039043