OGH
13.02.1968
4Ob304/68; 4Ob326/69; 4Ob390/81; 4Ob341/85; 4Ob13/95; 4Ob166/97h; 4Ob282/97t; 4Ob330/97a; 4Ob67/99b; 4Ob109/03p; 4Ob55/04y
UrhG §80;
UWG §9 B3;
Bei Zeitungstiteln können schon kleine Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen ausschließen, weil hier nur beschränkte Ausweichmöglichkeiten bestehen und sich das Publikum selbst bei akustischem Gleichklang oder bei Verkehrsgeltung eines Kurztitels daran gewöhnt hat, auch kleine Unterschiede zu beachten. Keine Gefahr von Verwechslungen der "Unabhängigen St. Pöltner Neuen Zeitung" (Wochenzeitung im Großformat) mit der "Neuen Zeitung" (Tageszeitung im Kleinformat).
TE OGH 1968/02/13 4 Ob 304/68
Veröff: SZ 41/20 = EvBl 1968/302 S 492 = ÖBl 1968,68
TE OGH 1969/06/17 4 Ob 326/69
nur: Bei Zeitungstiteln können schon kleine Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen ausschließen, weil hier nur beschränkte Ausweichmöglichkeiten bestehen und sich das Publikum selbst bei akustischem Gleichklang oder bei Verkehrsgeltung eines Kurztitels daran gewöhnt hat, auch kleine Unterschiede zu beachten. (T1) Beisatz: Anders aber bei eigenartigen Zeitschriftentiteln mit individualisierender Unterscheidungskraft (hier: "alternative"). (T2) Veröff: ÖBl 1969,136
TE OGH 1981/10/20 4 Ob 390/81
nur T1; Beisatz: Bunte - Bunte Krone. Dies gilt insbesondere für Zeitungstitel, die sich aus sprachüblichen Gattungsbezeichnungen zusammensetzen. (T3)
TE OGH 1985/06/25 4 Ob 341/85
nur T1; Beisatz: Der Verwendung einer ähnlichen Schriftgröße und Schrifttype sowie einer ähnlichen Aufmachung der Titelseiten kommt demgegenüber ebensowenig ausschlaggebende Bedeutung zu wie dem im wesentlichen gleichen Format, Inhalt und Leserkreis der Druckerzeugnisse. - "Festspiel - Illustrierte". (T4) Veröff: MR 1985 H5,Archiv 18 = ÖBl 1986,71
TE OGH 1995/01/31 4 Ob 13/95
Veröff: SZ 68/27
TE OGH 1997/05/27 4 Ob 166/97h
nur: Bei Zeitungstiteln können schon kleine Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen ausschließen. (T5); Beisatz: "A la Carte" - "Card a la Carte". (T6)
TE OGH 1997/11/12 4 Ob 282/97t
Auch; nur: Bei Zeitungstiteln können schon kleine Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen ausschließen, weil hier nur beschränkte Ausweichmöglichkeiten bestehen und sich das Publikum selbst bei akustischem Gleichklang oder bei Verkehrsgeltung eines Kurztitels daran gewöhnt hat, auch kleine Unterschiede zu beachten. (T7); Beisatz: "St. Pölten konkret" - "St. Pölten korrekt". (T8)
TE OGH 1997/11/25 4 Ob 330/97a
Auch; nur T1
TE OGH 1999/03/23 4 Ob 67/99b
nur T1; Beisatz: Hier: Fundgrube - Goldgrube. (T9)
TE OGH 2003/05/20 4 Ob 109/03p
Auch; nur T7
TE OGH 2004/07/06 4 Ob 55/04y
nur T1
RS0077247