Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.05.1967

Geschäftszahl

8Ob116/67; 4Ob347/82

Norm

ABGB §879 Abs1 BIIm;

ABGB §879 Abs1 CIIe;

UWG §1 C5d;

UWG §1 D2c;

UWG §1 D4a;

Rechtssatz

Die Gewährung eines der kartellierten Preisbindung widersprechenden, den Festpreis unterbietenden Kaufpreises ist nicht bloß als gegenüber dem Kartell vertragswidrig, sondern auch im Sinne des Paragraph eins, UWG als gegenüber den Mitbewerbern wettbewerbswidrig und sohin als sittenwidrig zu werten. Das gleiche gilt von der darauf fußenden Vereinbarung, womit sich der Käufer (hier: ein Kontrollkäufer eines Konkurrenten) für den Fall der Aufdeckung des Verstoßes zum Ersatz aller dem Verkäufer daraus allenfalls entstehenden Schäden verpflichtet.

Entscheidungstexte

TE OGH 1967/05/09 8 Ob 116/67

Veröff: ÖBl 1967,133 = JBl 1968,313

TE OGH 1982/06/29 4 Ob 347/82

Vgl; Beisatz: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zielgruppenbezeichnung - Marktregelungsvertrag - Ski. (T1)

Rechtssatznummer

RS0016704