OGH
14.02.1967
4Ob303/67
UWG §1 D1a;
Sittenwidrig handelt, wer dem Vermieter eines Saales, in dem er eine Werbeveranstaltung durchführen will, durch unrichtige Behauptungen die Zustimmung eines Mitbewerbers, dem an diesem Saal ein Ausschließlichkeitsrecht zusteht, zur Anhaltung der geplanten Veranstaltung vorspielt.
TE OGH 1967/02/14 4 Ob 303/67
Veröff: ÖBl 1967,69
RS0077819