Herkunftsvorstellung und Gütevorstellung des Geschäftsverkehrs als Voraussetzung für den Schutz gegen Nachahmung nach § 1 UWG. ("Steiff"-Tiere).Herkunftsvorstellung und Gütevorstellung des Geschäftsverkehrs als Voraussetzung für den Schutz gegen Nachahmung nach Paragraph eins, UWG. ("Steiff"-Tiere).