OGH
22.11.1966
8Ob320/66
HVG §15;
Besteht ein Buchauszug nur aus einer monatsweisen Zusammenstellung der einkassierten und überwiesenen Beträge, nicht aber in der Mitteilung eines Auszuges über die Geschäfte, für die dem Antragsteller Provision gebührt, wie es Paragraph 15, Absatz eins, HVG vorschreibt, so ist der Auszug unvollständig im Sinne des Paragraph 15, Absatz 2, HVG.
TE OGH 1966/11/22 8 Ob 320/66
RS0063416