Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.11.1966

Geschäftszahl

8Ob320/66

Norm

HVG §15;

Rechtssatz

Besteht ein Buchauszug nur aus einer monatsweisen Zusammenstellung der einkassierten und überwiesenen Beträge, nicht aber in der Mitteilung eines Auszuges über die Geschäfte, für die dem Antragsteller Provision gebührt, wie es Paragraph 15, Absatz eins, HVG vorschreibt, so ist der Auszug unvollständig im Sinne des Paragraph 15, Absatz 2, HVG.

Entscheidungstexte

TE OGH 1966/11/22 8 Ob 320/66

Rechtssatznummer

RS0063416