Gericht

AUSL BGH

Entscheidungsdatum

04.05.1966

Geschäftszahl

IVZR82/65

Norm

ABGB §163 H1;

ABGB §163 H4b9;

Rechtssatz

Es ist grundsätzlich Sache der freien Beweiswürdigung des Tatrichters, den Beweiswert eines Erfahrungssatzes, der bei den einzelnen Erfahrungssätzen von verschiedener Stärke sein kann, festzustellen (Anerkennung des Vaterschaftsausschlusses auf Grund der Haptoglobintypen).

Veröff: FamRZ 1966,447

Rechtssatznummer

RS0103081