Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0078118

Entscheidungsdatum

22.02.1966

Geschäftszahl

4Ob305/66; 4Ob301/70; 17Ob25/08p

Norm

UWG §1 D2d

Rechtssatz

Wenn ein Hersteller einen Wiederverkäufer anweist oder dazu verleitet, einem Kunden, der Zahnbürsten verlangt, nur sein Erzeugnis und nicht eines der Konkurrenz anzubieten, liegt sittenwidrige Marktbehinderung vor ("Pepsodent"-Zahnbürsten).

Entscheidungstexte

TE OGH 1966-02-22 4 Ob 305/66

Veröff: SZ 39/33 = ÖBl 1966,58

TE OGH 1970-02-03 4 Ob 301/70

Ähnlich; Beisatz: Sittenwidriges Unterschieben eines anderen als des bestellten Fußbodenbelages. (T1) Veröff: ÖBl 1970,97

TE OGH 2008-10-14 17 Ob 25/08p

Vgl; Beisatz: Erbringt ein Unternehmer eine andere als die vom Verbraucher bestellte Leistung, so liegt darin jedenfalls dann eine unlautere, weil irreführende Geschäftspraktik im Sinn der Paragraphen eins, Absatz 3,, 2 UWG, wenn der Unternehmer den Verbraucher weder bei der Annahme noch beim Ausführen der Bestellung auf die Abweichung von der Bestellung hinweist und diese auch nicht offenkundig ist. (T2); Beisatz: Siehe RS0124127. (T3); Veröff: SZ 2008/154