OGH
13.01.1966
2Ob434/65 (2Ob435/65); 10ObS155/89; 10ObS1/90
ASVG §175;
ASVG §334;
Auch im Fall einer Betriebsreise (Paragraph 175, Absatz eins, ASVG) kann eine nach Art, Zweck, Bedeutung und Dauer schwerwiegende eigenwirtschaftliche Tätigkeit die vollständige Lösung von der betrieblichen Tätigkeit zur Folge haben. Nur angemessene und übliche Unterbrechungen des einen Bestandteil der Betriebsreise bildenden Heimweges bewirken regelmäßig keine rechtliche Lösung vom Betrieb.
TE OGH 1966/01/13 2 Ob 434/65
Veröff: ZVR 1966/309 S 301
TE OGH 1989/06/06 10 ObS 155/89
nur: Auch im Fall einer Betriebsreise (Paragraph 175, Absatz eins, ASVG) kann eine nach Art, Zweck, Bedeutung und Dauer schwerwiegende eigenwirtschaftliche Tätigkeit die vollständige Lösung von der betrieblichen Tätigkeit zur Folge haben. (T1)
TE OGH 1990/02/27 10 ObS 1/90
Auch; Veröff: SSV-NF 4/20
RS0084082