Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

07.09.1965

Geschäftszahl

4Ob343/65; 4Ob98/94; 4Ob2141/96y

Norm

UWG §1 D1f;

Rechtssatz

Sittenwidrigkeit der Zusendung unbestellter Waren an Personen, mit denen keine Geschäftsverbindung besteht.

Entscheidungstexte

TE OGH 1965/09/07 4 Ob 343/65

Veröff: EvBl 1966/164 S 209 = ÖBl 1966,10

TE OGH 1994/09/19 4 Ob 98/94

Auch

TE OGH 1996/06/25 4 Ob 2141/96y

Beisatz: Wird unbestellte Ware zugesandt, so werden dem Empfänger Unannehmlichkeiten bereitet und er wird gegen seinen Willen in eine psychische Zwangslage gebracht; diese Belästigung macht die Werbemaßnahme sittenwidrig. (T1)

Rechtssatznummer

RS0077912