Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.11.1964

Geschäftszahl

4Ob344/64

Norm

UWG §1 D1b;

Rechtssatz

a) Unzulässiger Preisvergleich: "Kampf dem Kartell - erstmals echte Preise!".

b) Die vergleichende Reklame ist an sich zulässig, soweit sie keinen Hinweis auf die Minderwertigkeit der Erzeugnisse oder Leistungen eines bestimmten, zumindest deutlich erkennbaren Mitbewerbers enthält.

Entscheidungstexte

TE OGH 1964/11/10 4 Ob 344/64

Veröff: ÖBl 1965,33

Rechtssatznummer

RS0077916