OGH
10.11.1964
4Ob344/64
UWG §1 D1b;
a) Unzulässiger Preisvergleich: "Kampf dem Kartell - erstmals echte Preise!".
b) Die vergleichende Reklame ist an sich zulässig, soweit sie keinen Hinweis auf die Minderwertigkeit der Erzeugnisse oder Leistungen eines bestimmten, zumindest deutlich erkennbaren Mitbewerbers enthält.
TE OGH 1964/11/10 4 Ob 344/64
Veröff: ÖBl 1965,33
RS0077916