Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.09.1964

Geschäftszahl

4Ob338/64; 4Ob314/73

Norm

GlSpV §1;

UWG §1 D1h;

Rechtssatz

Preisausschreiben, bei denen die Teilnahme zunächst doch von der Vornahme einer Warenbestellung, noch dazu gegen Nachnahme, abhängig gemacht wird, will die Glückspielverordnung vermeiden. Die zugebilligte Möglichkeit eines Umtausches oder der Geldrückgabe einschließlich des Rückportos gewährleistet nicht jene volle Freizügigkeit des Bestellers, die die Verordnung im wirtschaftlichen Verkehr gewahrt wissen will. Voraussetzungen für die Annahme eines psychologischen Zwanges. Mit Rücksicht an diese besondere Vorschrift ist es unzulässig, auf die Generalklausel des Paragraph eins, UWG zurückzugreifen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1964/09/22 4 Ob 338/64

Veröff: SZ 37/127 = EvBl 1965/50 S 71 = ÖBl 1965,41

TE OGH 1973/05/15 4 Ob 314/73

nur: Voraussetzungen für die Annahme eines psychologischen Zwanges. Mit Rücksicht an diese besondere Vorschrift ist es unzulässig, auf die Generalklausel des Paragraph eins, UWG zurückzugreifen. (T1) Veröff: ÖBl 1973,84

Rechtssatznummer

RS0060343