Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.09.1964

Geschäftszahl

4Ob81/64

Norm

ABGB §884;

KollV, abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen

Wirtschaft Gewerkschaft Kunst und Freie Berufe, Sektion Film und

Fernsehfilm §26 Pkt1;

Rechtssatz

Hat der Dienstgeber tatsächlich über Art und Umfang der noch an ihn herangetragenen Forderungen Kenntnis erlangt, so kommt dem Erfordernis der rekommandierten Aufgabe rechtliche Bedeutung nicht mehr zu.

Entscheidungstexte

TE OGH 1964/09/22 4 Ob 81/64

Rechtssatznummer

RS0030891