OGH
09.07.1964
9Os73/64; 9Os171/86; 13Os79/05z
StPO §281 Z4 A;
StPO §345 Z5;
Dieser Nichtigkeitsgrund kann nie darauf gestützt werden, daß über einen vor der Hauptverhandlung gestellten Antrag nicht oder in einer die Verteidigungsrechte des Angeklagten verletzenden Art entschieden wurde.
TE OGH 1964/07/09 9 Os 73/64
TE OGH 1986/12/03 9 Os 171/86
TE OGH 2005/08/31 13 Os 79/05z
Auch
RS0099509