OGH
12.11.1963
9Os23/63; 4Ob354/77; 4Ob343/83; 3Ob5/00g
UWG §1 C3;
UWG §7;
UWG §8;
Der Begriff des "Unternehmens" im Sinne des UWG erfaßt nicht nur die der Gewerbeordnung unterliegenden Unternehmungen und Betriebe, sondern darüber hinaus im weitesten Sinne des Wortes jede selbständig betriebene und auf Erwerb gerichtete oder sonst wirtschaftliche Zwecke verfolgte Tätigkeit überhaupt.
TE OGH 1963/11/12 9 Os 23/63
Veröff: RZ 1964,57
TE OGH 1977/06/28 4 Ob 354/77
Auch
TE OGH 1983/05/31 4 Ob 343/83
Auch; Beisatz: Hier: Freie Berufe - "Schadensregulierungsverein". (T1)
TE OGH 2000/01/31 3 Ob 5/00g
RS0077589