Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.11.1963

Geschäftszahl

9Os23/63; 4Ob354/77; 4Ob343/83; 3Ob5/00g

Norm

UWG §1 C3;

UWG §7;

UWG §8;

Rechtssatz

Der Begriff des "Unternehmens" im Sinne des UWG erfaßt nicht nur die der Gewerbeordnung unterliegenden Unternehmungen und Betriebe, sondern darüber hinaus im weitesten Sinne des Wortes jede selbständig betriebene und auf Erwerb gerichtete oder sonst wirtschaftliche Zwecke verfolgte Tätigkeit überhaupt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1963/11/12 9 Os 23/63

Veröff: RZ 1964,57

TE OGH 1977/06/28 4 Ob 354/77

Auch

TE OGH 1983/05/31 4 Ob 343/83

Auch; Beisatz: Hier: Freie Berufe - "Schadensregulierungsverein". (T1)

TE OGH 2000/01/31 3 Ob 5/00g

Rechtssatznummer

RS0077589