OGH
15.10.1963
4Ob342/63
UWG §2 B;
Tatsachenmitteilungen gegenüber einem Zeitungsredakteur, der über diese Umstände für seine Zeitung Erkundigungen einzieht, sind "für einen größeren Kreis von Personen bestimmte Äußerungen".
TE OGH 1963/10/15 4 Ob 342/63
Veröff: ÖBl 1964,7
RS0078311