Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

15.10.1963

Geschäftszahl

4Ob342/63

Norm

UWG §2 B;

Rechtssatz

Tatsachenmitteilungen gegenüber einem Zeitungsredakteur, der über diese Umstände für seine Zeitung Erkundigungen einzieht, sind "für einen größeren Kreis von Personen bestimmte Äußerungen".

Entscheidungstexte

TE OGH 1963/10/15 4 Ob 342/63

Veröff: ÖBl 1964,7

Rechtssatznummer

RS0078311