Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

04.06.1963

Geschäftszahl

4Ob320/63

Norm

UWG §1 D2d;

Rechtssatz

Die Unterbindung des Erscheinens von Inseraten durch Androhung wirtschaftlicher Nachteile gegenüber den Herausgebern von Tageszeitungen, Zeitschriften usw widerspricht den guten Sitten und stellt einen Verstoß gegen Paragraph eins, UWG dar.

Entscheidungstexte

TE OGH 1963/06/04 4 Ob 320/63

Veröff: ÖBl 1964,30

Rechtssatznummer

RS0078097