OGH
30.04.1963
4Ob314/63
UWG §1 D1i;
Sittenwidriges Verhalten des Inhabers eines Sportwerbeunternehmens, der seine Tätigkeit für einen bestimmten Sportverein auch nach dem Ablaufen der vereinbarten Vertragsdauer fortsetzt, obwohl er weiß, daß der Verein bereits ein anderes Unternehmen mit der ausschließlichen Werbung betraut hat.
TE OGH 1963/04/30 4 Ob 314/63
Veröff: ÖBl 1964,47
RS0077995