Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.04.1963

Geschäftszahl

4Ob314/63

Norm

UWG §1 D1i;

Rechtssatz

Sittenwidriges Verhalten des Inhabers eines Sportwerbeunternehmens, der seine Tätigkeit für einen bestimmten Sportverein auch nach dem Ablaufen der vereinbarten Vertragsdauer fortsetzt, obwohl er weiß, daß der Verein bereits ein anderes Unternehmen mit der ausschließlichen Werbung betraut hat.

Entscheidungstexte

TE OGH 1963/04/30 4 Ob 314/63

Veröff: ÖBl 1964,47

Rechtssatznummer

RS0077995