OGH
30.04.1963
4Ob313/63
UWG §1 D1i;
Es ist nicht sittenwidrig, wenn ein Unternehmer, dessen Marken auf Antrag eines Konkurrenten gelöscht worden sind, eine bereits bestehende, für ihn registrierte Marke, mag sie auch Anfangsbuchstaben der gelöschten Marken enthalten, weiter verwendet, soferne diese nunmehr verwendete Marke mit den gelöschten nicht verwechselt werden kann ("Guerlain" - "MA-GE-PA", "MGP").
TE OGH 1963/04/30 4 Ob 313/63
Veröff: ÖBl 1963,71
RS0077991