Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.04.1963

Geschäftszahl

4Ob313/63

Norm

UWG §1 D1i;

Rechtssatz

Es ist nicht sittenwidrig, wenn ein Unternehmer, dessen Marken auf Antrag eines Konkurrenten gelöscht worden sind, eine bereits bestehende, für ihn registrierte Marke, mag sie auch Anfangsbuchstaben der gelöschten Marken enthalten, weiter verwendet, soferne diese nunmehr verwendete Marke mit den gelöschten nicht verwechselt werden kann ("Guerlain" - "MA-GE-PA", "MGP").

Entscheidungstexte

TE OGH 1963/04/30 4 Ob 313/63

Veröff: ÖBl 1963,71

Rechtssatznummer

RS0077991