Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0078551

Entscheidungsdatum

18.12.1962

Geschäftszahl

4Ob346/62; 4Ob29/15s

Norm

UWG §2 D7

Rechtssatz

Die einem Unternehmen für die von ihm hergestellten Liköre verliehenen Auszeichnungen dürfen auch bei der Anpreisung des gleichfalls von ihm erzeugten Wermutweines verwendet werden. Zulässigkeit der Abbildung beider Seiten der dem Unternehmen verliehenen Medaillen. Dem Geschäft verliehene Auszeichnungen gehen auf den Erwerber des Unternehmens über.

Entscheidungstexte

TE OGH 1962-12-18 4 Ob 346/62

Veröff: JBl 1963,482 = ÖBl 1963,88

TE OGH 2015-03-24 4 Ob 29/15s

Auch; Beisatz: Hier: Die einem Unternehmen verliehenen Auszeichnungen für eines seiner Produkte dürfen auch bei der Anpreisung eines anderen, gleichfalls von ihm erzeugten und gleichartigen Produkts verwendet werden. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0078551