OGH
RS0078551
18.12.1962
4Ob346/62; 4Ob29/15s
UWG §2 D7
Die einem Unternehmen für die von ihm hergestellten Liköre verliehenen Auszeichnungen dürfen auch bei der Anpreisung des gleichfalls von ihm erzeugten Wermutweines verwendet werden. Zulässigkeit der Abbildung beider Seiten der dem Unternehmen verliehenen Medaillen. Dem Geschäft verliehene Auszeichnungen gehen auf den Erwerber des Unternehmens über.
TE OGH 1962-12-18 4 Ob 346/62
Veröff: JBl 1963,482 = ÖBl 1963,88
TE OGH 2015-03-24 4 Ob 29/15s
Auch; Beisatz: Hier: Die einem Unternehmen verliehenen Auszeichnungen für eines seiner Produkte dürfen auch bei der Anpreisung eines anderen, gleichfalls von ihm erzeugten und gleichartigen Produkts verwendet werden. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0078551