Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

06.11.1962

Geschäftszahl

4Ob350/62

Norm

UWG §7 A;

ZPO §405 DIIIe;

Rechtssatz

Der Vorwurf, die beklagte Partei habe die klagende Partei des unlauteren Vorgehens gegenüber mehreren Kunden bezichtigt, umfaßt den auf einen einzelnen beschränkten Vorwurf eines solchen Verhaltens.

Entscheidungstexte

TE OGH 1962/11/06 4 Ob 350/62

Veröff: ÖBl 1963/28

Rechtssatznummer

RS0041174