OGH
06.11.1962
4Ob350/62
UWG §7 A;
ZPO §405 DIIIe;
Der Vorwurf, die beklagte Partei habe die klagende Partei des unlauteren Vorgehens gegenüber mehreren Kunden bezichtigt, umfaßt den auf einen einzelnen beschränkten Vorwurf eines solchen Verhaltens.
TE OGH 1962/11/06 4 Ob 350/62
Veröff: ÖBl 1963/28
RS0041174