Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0019193

Entscheidungsdatum

28.03.2023

Geschäftszahl

8Ob226/62; 7Ob540/94; 4Ob217/21x

Norm

ABGB §936 römisch drei

Rechtssatz

Die Verdoppelung des ortsüblichen Preises in drei Jahren zwischen dem Zeitpunkt der Einräumung des Optionsrechtes und der Ausübung der Option durch den Berechtigten ist eine wesentliche, auch bei der derzeitigen Entwicklung des Lohngefüges und Preisgefüges besonders aus dem Rahmen dieser Entwicklung fallende Wertsteigerung. Sie rechtfertigt, weil sie von keinem der Vertragsteile vorgesehen werden konnte, die Weigerung des Gegenkontrahenten, den Vertrag zuzuhalten.

Entscheidungstexte

TE OGH 1962-07-10 8 Ob 226/62

TE OGH 1994-06-29 7 Ob 540/94

Vgl

TE OGH 2023-03-28 4 Ob 217/21x

vgl

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0019193