Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.03.1962

Geschäftszahl

4Ob301/62

Norm

UWG §1 D2b;

UWG §7;

Rechtssatz

Beweislast der Genossenschaft für ihre Behauptung, daß Trebernverfütterung die Käsequalität verschlechtere. Selbst wenn das Interesse der Genossenschaft an einer sachgemäßen Käseerzeugung das Verbot (in einem jedenfalls eingeschränkten Umfang) rechtfertigt, kann dennoch sittenwidriger Boykott vorliegen, sofern das Verbot den Betrieb der betroffenen Gesellschaft gefährdet.

Entscheidungstexte

TE OGH 1962/03/20 4 Ob 301/62

Veröff: JBl 1963,43

Rechtssatznummer

RS0078027