OGH
20.03.1962
4Ob301/62
UWG §1 D2b;
UWG §7;
Beweislast der Genossenschaft für ihre Behauptung, daß Trebernverfütterung die Käsequalität verschlechtere. Selbst wenn das Interesse der Genossenschaft an einer sachgemäßen Käseerzeugung das Verbot (in einem jedenfalls eingeschränkten Umfang) rechtfertigt, kann dennoch sittenwidriger Boykott vorliegen, sofern das Verbot den Betrieb der betroffenen Gesellschaft gefährdet.
TE OGH 1962/03/20 4 Ob 301/62
Veröff: JBl 1963,43
RS0078027