OGH
07.02.1962
1Ob29/62
ABGB §1217;
NZwG §1 Abs1 lita;
Eine Vereinbarung, mit der ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Wohnungseigentum dauernd, also nicht nur für die Dauer der Ehe überträgt, gehört zu den Ehepakten im Sinne des Paragraph 1217, ABGB, wenn die Übertragung in Absicht auf die eheliche Verbindung geschlossen wird.
TE OGH 1962/02/07 1 Ob 29/62
Veröff: ImmZ 1962,204 = RZ 1962,138 = EvBl 1962/263 S 322
RS0025906