Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

07.02.1962

Geschäftszahl

1Ob29/62

Norm

ABGB §1217;

NZwG §1 Abs1 lita;

Rechtssatz

Eine Vereinbarung, mit der ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Wohnungseigentum dauernd, also nicht nur für die Dauer der Ehe überträgt, gehört zu den Ehepakten im Sinne des Paragraph 1217, ABGB, wenn die Übertragung in Absicht auf die eheliche Verbindung geschlossen wird.

Entscheidungstexte

TE OGH 1962/02/07 1 Ob 29/62

Veröff: ImmZ 1962,204 = RZ 1962,138 = EvBl 1962/263 S 322

Rechtssatznummer

RS0025906