OGH
17.10.1961
4Ob344/61
UWG §1 D1a;
Eine Handlung, durch die das Publikum auf eine andere als die im Paragraph 2, UWG angeführte Weise irregeführt wird, ist dem Paragraph eins, UWG zu unterstellen. Ob die Irreführung tatsächlich gelingt, ist gleichgültig. Es genügt immer die bloße Gefahr einer solchen.
TE OGH 1961/10/17 4 Ob 344/61
RS0077816