Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.10.1961

Geschäftszahl

4Ob344/61

Norm

UWG §1 D1a;

Rechtssatz

Eine Handlung, durch die das Publikum auf eine andere als die im Paragraph 2, UWG angeführte Weise irregeführt wird, ist dem Paragraph eins, UWG zu unterstellen. Ob die Irreführung tatsächlich gelingt, ist gleichgültig. Es genügt immer die bloße Gefahr einer solchen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1961/10/17 4 Ob 344/61

Rechtssatznummer

RS0077816