Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.04.1961

Geschäftszahl

4Ob320/61

Norm

UWG §2 C2a;

Rechtssatz

Die Gewöhnung des Publikums an irreführende Angaben ändert nichts an deren Unrichtigkeit. Mißbräuche können nicht als Maßstab des Zulässigen dienen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1961/04/25 4 Ob 320/61

Rechtssatznummer

RS0078379