OGH
25.04.1961
4Ob320/61
UWG §2 C2a;
Die Gewöhnung des Publikums an irreführende Angaben ändert nichts an deren Unrichtigkeit. Mißbräuche können nicht als Maßstab des Zulässigen dienen.
TE OGH 1961/04/25 4 Ob 320/61
RS0078379