OGH
20.01.1961
2Ob509/60
ABGB §1304 A;
ZPO §417 Abs3;
Ist ein in das Urteil aufgenommener Beschluß nach Paragraph 417, Absatz 3, ZPO rechtskräftig geworden, kann das diesbezügliche verspätete Vorbringen (gerichtet auf Feststellung eines Mitverschuldens) nicht mehr erörtert werden.
TE OGH 1961/01/20 2 Ob 509/60
RS0027580