Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.01.1961

Geschäftszahl

2Ob509/60

Norm

ABGB §1304 A;

ZPO §417 Abs3;

Rechtssatz

Ist ein in das Urteil aufgenommener Beschluß nach Paragraph 417, Absatz 3, ZPO rechtskräftig geworden, kann das diesbezügliche verspätete Vorbringen (gerichtet auf Feststellung eines Mitverschuldens) nicht mehr erörtert werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1961/01/20 2 Ob 509/60

Rechtssatznummer

RS0027580