OGH
11.01.1961
1Ob418/60
AHG §2 Abs2;
Keine Verletzung der Rettungspflicht, wenn Kläger bei der Behörde, deren Ermessensmißbrauch er behauptet, eine Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens unter Behauptung dieses Ermessensmißbrauches nicht anstrebt.
TE OGH 1961/01/11 1 Ob 418/60
RS0050289