Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

11.01.1961

Geschäftszahl

1Ob418/60

Norm

AHG §2 Abs2;

Rechtssatz

Keine Verletzung der Rettungspflicht, wenn Kläger bei der Behörde, deren Ermessensmißbrauch er behauptet, eine Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens unter Behauptung dieses Ermessensmißbrauches nicht anstrebt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1961/01/11 1 Ob 418/60

Rechtssatznummer

RS0050289