OGH
30.11.1960
6Ob267/60
EO §88 Abs3;
Wenn der Gläubiger gemäß Paragraph 88, Absatz 3, EO infolge Einverleibung seines vollstreckbaren Pfandrechtes auf einer Liegenschaft unmittelbar gegen den späteren Erwerber derselben Exekution führen kann, ist eine neuerliche Klage gegen den späterern Erwerber mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses abzuweisen (Klang in Klang 2.Auflage römisch zwei S 513 zu Paragraph 466, ABGB).
TE OGH 1960/11/30 6 Ob 267/60
RZ 1961,123
RS0002708