Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.11.1960

Geschäftszahl

6Ob267/60

Norm

EO §88 Abs3;

Rechtssatz

Wenn der Gläubiger gemäß Paragraph 88, Absatz 3, EO infolge Einverleibung seines vollstreckbaren Pfandrechtes auf einer Liegenschaft unmittelbar gegen den späteren Erwerber derselben Exekution führen kann, ist eine neuerliche Klage gegen den späterern Erwerber mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses abzuweisen (Klang in Klang 2.Auflage römisch zwei S 513 zu Paragraph 466, ABGB).

Entscheidungstexte

TE OGH 1960/11/30 6 Ob 267/60

RZ 1961,123

Rechtssatznummer

RS0002708