AUSL BGH
03.11.1960
IIZR78/60
SchG Art21;
Die Vereinbarung, einander zur kurzfristigen Kreditbeschaffung Schecks zu geben, denen keine sonstigen Rechtsgeschäfte zugrunde liegen, ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig (Scheckreiterei). Das gleiche gilt von dem Scheckgebungsvertrag, durch den eine derartige Vereinbarung erfüllt werden soll.
Veröff: MDR 1961,117
RS0103507