Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.09.1960

Geschäftszahl

4Ob301/60 (4Ob302/60)

Norm

UWG §14 B2;

Rechtssatz

Eine Ausdehnung des Begriffes Unternehmer im Paragraph 14, UWG auf Personen, die ihre Namen zu geschäftlichen Verwertung an ein Unternehmen gegen eine Lizenzgebühr überlassen, selbst aber kein Unternehmen führen, keine Ware oder Leistungen herstellen und in den Verkehrs bringen, läßt sich mit Wortlaut und Sinn des Paragraph 14, UWG nicht vereinbaren. Nicht die Lizenzgebühr, sondern der Unternehmercharakter ist das Entscheidende.

Entscheidungstexte

TE OGH 1960/09/13 4 Ob 301/60

Rechtssatznummer

RS0079431