OGH
13.09.1960
4Ob301/60 (4Ob302/60)
UWG §14 B2;
Eine Ausdehnung des Begriffes Unternehmer im Paragraph 14, UWG auf Personen, die ihre Namen zu geschäftlichen Verwertung an ein Unternehmen gegen eine Lizenzgebühr überlassen, selbst aber kein Unternehmen führen, keine Ware oder Leistungen herstellen und in den Verkehrs bringen, läßt sich mit Wortlaut und Sinn des Paragraph 14, UWG nicht vereinbaren. Nicht die Lizenzgebühr, sondern der Unternehmercharakter ist das Entscheidende.
TE OGH 1960/09/13 4 Ob 301/60
RS0079431